UNECE FFV-51 — Qualitätsprüfbericht für Birnen
Klasse II
Prüfungsdetails
Produktidentifikation
Herkunft & Verpacker
Einstufung
Qualitätsklasse
Klasse II
Mindestvorgaben — §II-A
Unversehrt
Gesund
Frei von Fäulnis oder Verderb
Sauber
Ohne sichtbare Fremdstoffe
Von frischem Aussehen
Praktisch frei von Schädlingen
Frei von Schädlingsschäden am Fruchtfleisch
Frei von abnormaler äußerer Feuchtigkeit
Frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack
Qualitätsmängel — §II-C
Keine Qualitätsmängel festgestellt
Form- / Entwicklungsmangel
Nicht festgestellt
Färbungsfehler
Nicht festgestellt
Unzureichende oder ungleichmäßige Färbung
Schalenfehler
Nicht festgestellt
Verheilte Schnitte, Narben oder andere Hautmängel
Druckstellen
Nicht festgestellt
Klasse I: ≤1 cm² — Klasse II: ≤2 cm²
Vernarbte Risse
Nicht festgestellt
Unverschlossene Risse
Nicht festgestellt
Unverheilte Risse schließen Früchte aus Extra und Klasse I aus
Grobe Berostung
Nicht festgestellt
Nicht zulässig in der Extra-Klasse; sehr leicht in Klasse I zulässig
Körniges Fruchtfleisch
Nicht festgestellt
Birnen dürfen keine grießige Beschaffenheit aufweisen — verboten in Extra und Klasse I
Stiel beschädigt / fehlend
Nicht festgestellt
Stiel muss intakt sein in Extra; darf leicht beschädigt sein in Klasse I
Schorf (Venturia pirina / V. inaequalis)
Nicht festgestellt
Klasse I: ≤0,25 cm² — Klasse II: ≤1 cm² kumulativ
Kalibrierung — §III
Klasse II — Großfrüchtige Sorten: min. 55 mm / 110 g. Andere Sorten: min. 45 mm / 70 g (FFV-51 §III-A).
Toleranzen — §IV
10.0%
Extra: 5% — Klasse I/II: 10% (FFV-51 §IV-A)
10.0%
Alle Klassen: 10% (FFV-51 §IV-B)
Verpackung & Kennzeichnung — §V–VI
Prüfungsanmerkungen
Inspection standard effectuée.