UNECE FFV-39 — Prüfbericht für Esskastanien
Klasse I
Prüfungsdetails
Produktidentifikation
Herkunft & Verpacker
Klassifizierung — §II-B
Qualitätsklasse
Klasse I
FFV-39 §II-B: Extra — überlegene Qualität, frei von Mängeln; Klasse I — gute Qualität, leichte Form-/Färbungsmängel zulässig; Klasse II — Mindestanforderungen erfüllt, Form-/Färbungsmängel zulässig.
Mindestvorgaben — §II-A
Unversehrt
Leichte oberflächliche Risse sind kein Mangel, wenn der Kern physisch geschützt ist
Gesund
Frei von Fäulnis oder Verderb, der das Produkt genussuntauglich macht
Sauber
Praktisch frei von sichtbarem Fremdstoff
Frisch im Aussehen (frei von Schrumpfung)
Praktisch frei von Schädlingen
Frei von Schädlingsschäden am Fruchtfleisch
Keine toten Insekten, Milben, Verunreinigungen oder Exkremente
Frei von abnormaler äußerer Feuchtigkeit
Frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack
Qualitätsfehler — §II-B & §IV
1 Qualitätsmangel/-mängel festgestellt
Form- / Entwicklungsmangel
Festgestellt
Leichter Fehler zulässig in Klasse I; Formfehler zulässig in Klasse II
Färbungsfehler
Nicht festgestellt
Leichter Mangel in Klasse I; Farbmängel zulässig in Klasse II
Schalen-/Hülsendefekt
Nicht festgestellt
Druckstellen
Nicht festgestellt
Verheilte Risse vorhanden
Nicht festgestellt
Kein Defekt, wenn der Kern physisch geschützt ist (FFV-39 §II-A)
Nicht verheilte / offene Risse vorhanden
Nicht festgestellt
Offene Risse, die den Kern freilegen — Integrität beeinträchtigt
Schrumpfen / Austrocknen
Nicht festgestellt
In keiner Klasse zulässig gemäß Mindestanforderungen §II-A
Äußerlich sichtbares Keimen
Nicht festgestellt
Nicht erlaubt Extra/Klasse I; bis zu 5% nach Anzahl in Klasse II (§IV-a)
Fäulnis / Schimmel / Verrottung
Nicht festgestellt
Extra ≤1%; Klasse I ≤3%; Klasse II ≤5% nach Stückzahl (§IV-a)
Schäden durch Schädlinge
Nicht festgestellt
Extra 0%; Klasse I ≤3%; Klasse II ≤7% nach Stückzahl (§IV-a)
Kalibrierung — §III
FFV-39 §III Gleichmäßigkeitsregel: Der Gewichtsunterschied zwischen den 10 kleinsten und 10 größten Nüssen in einer 1-kg-Probe darf 100 g nicht überschreiten.
Toleranzen — §IV
10.0%
Extra: 6% | Klasse I: 10% | Klasse II: 15%
10.0%
Alle Klassen: 10% nach Stückzahl (§IV-b)
Verpackung & Kennzeichnung — §V–VI
FFV-39 §VI Kennzeichnung muss enthalten: Name & Adresse des Verpackers/Absenders, Art des Erzeugnisses ("Esskastanien", "Japanische Kastanien", "Chinesische Kastanien" oder "Marrons"), Ursprungsland, Klasse und Größe ausgedrückt als Nüsse/kg oder Durchmesserbereich (mm).
Prüfungsanmerkungen
Standardinspektion utförd.