UNECE FFV-59 — Prüfbericht für Wurzel- und Knollengemüse
Extra
Prüfungsdetails
Produktidentifikation
Herkunft & Verpacker
Klassifizierung — §II-B
Qualitätsklasse
Extra
Mindestvorgaben — §II-A
Unversehrt
Saubere Schnitte an Wurzelspitze/Seitenwurzeln sind kein Mangel; gebrochene Wurzeln ausgenommen
Gesund
Frei von Fäulnis oder Verderb
Sauber
Gewaschen: frei von sichtbaren Fremdstoffen; ungewaschen: frei von schwerwiegender Verschmutzung
Frisch im Aussehen und fest
Praktisch frei von Schädlingen
Frei von Schädlingsschäden am Fruchtfleisch
Frei von abnormaler äußerer Feuchtigkeit
Frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack
Wenn das Erzeugnis mit Blättern präsentiert wird, müssen die Blätter einwandfrei, frisch und sauber sein. Bei Präsentation ohne Blätter müssen diese sauber am oberen Wurzelende abgeschnitten sein (FFV-59 §II-A).
Qualitätsfehler — §II-B
Keine Qualitätsmängel festgestellt
Form- / Entwicklungsmangel
Nicht festgestellt
Farbmangel (Schale)
Nicht festgestellt
Unzureichende oder ungleichmäßige Färbung der Schale
Schalenfehler
Nicht festgestellt
Verheilte Schnitte, Narben, Rauheit
Druckstellen / Schäden entfernbar durch Schälen
Nicht festgestellt
Vernarbte Risse
Nicht festgestellt
Klasse I: nur leicht. Klasse II: reicht nicht bis zum Kern (Kohlrabi: ≤1 cm tief)
Unverschlossene Risse
Nicht festgestellt
Von allen Klassen ausgeschlossen
Gegabelt / zwei Spitzen
Nicht festgestellt
Eine Gabelung (zwei Spitzen) nur in Klasse II zulässig
Sekundäres Wurzelwachstum
Nicht festgestellt
Erhebliche Seiten- oder Sekundärwurzeln — nicht zulässig
Hohl
Nicht festgestellt
Innerer Hohlraum — nicht erlaubt
Holzig / faserig / schwammig
Nicht festgestellt
Fleischstrukturdefekt — nicht zulässig
Fleischverfärbung (graue / schwarze Streifen)
Nicht festgestellt
Nicht erlaubt (FFV-59 §II-A)
Größensortierung (freiwillig) — §III
Hinweis: FFV-59 §III gibt an, dass keine Größensortierungsanforderung besteht. Die nachfolgenden Daten spiegeln die freiwillige Größensortierung dieses Loses wider.
Toleranzen — §IV
5.0%
Klasse I & II: max. 10% nach Stückzahl oder Gewicht; davon max. 1% (Klasse I) / 2% (Klasse II) mit Fäulnis (FFV-59 §IV).
10.0%
Gilt nur, wenn eine freiwillige Größensortierung vorgenommen wurde.
Verpackung & Kennzeichnung — §V–VI
Prüfungsanmerkungen
Inspection standard effectuée.