UNECE FFV-12 — Inspektionsbericht für Stangensellerie
Klasse II
Prüfungsdetails
Produktidentifikation
Herkunft & Verpacker
Einstufung
Qualitätsklasse
Klasse II
Mindestvorgaben — §II-A
Unversehrt (Entfernung des oberen Teils erlaubt)
Gesund
Frei von Fäulnis oder Verderb, der es genussuntauglich macht
Sauber
Praktisch frei von sichtbarem Fremdstoff
Von frischem Aussehen
Praktisch frei von Schädlingen
Praktisch frei von Schäden durch Schädlinge
Frei von abnormaler äußerer Feuchtigkeit
Ausreichend „getrocknet" wenn gewaschen
Frei von Fremdgeruch und/oder Fremdgeschmack
Frei von Frostschäden
FFV-12 §II-A Mindestanforderung
Frei von Hohlräumen, Geiztrieben und Blütenstielen
FFV-12 §II-A Mindestanforderung
Der Schnitt an der Basis muss sauber sein. Der Stangensellerie muss Transport und Handhabung standhalten und in zufriedenstellendem Zustand ankommen.
Qualitätsfehler — §II-B
1 Qualitätsmangel/-mängel festgestellt
Form- / Entwicklungsmangel
Nicht festgestellt
Färbungsfehler
Nicht festgestellt
Unzureichende oder ungleichmäßige Färbung
Schalenfehler
Nicht festgestellt
Druckstellen
Festgestellt
Klasse II leichte Druckstellen zulässig
Vernarbte Risse
Nicht festgestellt
Offene Risse
Nicht festgestellt
Rostspuren
Nicht festgestellt
Leichte Rostspuren — nur Klasse II
Deformation
Nicht festgestellt
Leichte Verformung — nur Klasse II
Gebrochene / zerquetschte / gespaltene Blattstiele
Nicht festgestellt
Klasse I: keine; Klasse II: nicht mehr als zwei Stiele
Frostschaden
Nicht festgestellt
In keiner Klasse zulässig (Mindestanforderung)
Hohlräume / Ausläufer / Blütenstiele
Nicht festgestellt
In keiner Klasse zulässig (Mindestanforderung)
Kalibrierung — §III
Größe bestimmt durch das Gewicht der Einheit. Mindestgewicht: 150 g. Bereich innerhalb einer Packung darf nicht überschreiten: groß (> 800 g) ±200 g; mittel (500–800 g) ±150 g; klein (150–500 g) ±100 g. Einheitlichkeit ist für Klasse I Pflicht.
Toleranzen — §IV
Qualitätstoleranzen: Klasse I 10 %; Klasse II 10 %. Größentoleranz (wenn größensortiert): 10 % für alle Klassen (FFV-12 §IV).
10.0%
10.0%
Verpackung & Kennzeichnung — §V–VI
Die Packung muss gekennzeichnet sein mit: Name und Adresse des Packers/Versenders, "Staudensellerie" (und "gebleichter Sellerie", falls zutreffend), Ursprungsland, Klasse, Größe (falls sortiert), Anzahl der Stücke oder Bündel (FFV-12 §VI).
Prüfungsanmerkungen
Standardinspektion utförd.