UNECE FFV-25 — Qualitätsprüfbericht für Zwiebeln
Extra

Prüfungsdetails

Datum
25.06.2026
Prüfer
Klaus Müller
Uhrzeit
11:30
Ort
Paris Rungis Market
Temperatur (°C)
6.6 °C
Chargen-/Losnummer
PKG260625-41AB
Mindesthaltbarkeitsdatum
02.08.2026
Losgröße
—
Beprobte Packungen
20

Produktidentifikation

Produkt
Zwiebeln (Allium cepa L.)
Sorte
Test Variety D
Aufmachung
Einheitlicher Typ / Farbe

Herkunft & Verpacker

Herkunftsland
Türkei
Region / Bezirk
Sachsen
Verpacker / Absender
Marché Direct SARL
Anschrift
12 Export Road Sachsen

Einstufung

Qualitätsklasse (FFV-25 §II-B)
Extra
Klasse I: Feste, kompakte Knollen; praktisch frei von Wurzelbüscheln.  |  Klasse II: Ausreichend feste Zwiebeln; Wurzelbüschel und leichte Druckstellen zulässig.

Mindestvorgaben — §II-A

✓
Unversehrt
✓
Gesund
Frei von Fäulnis oder Verderb, der es genussuntauglich macht
✓
Sauber
Praktisch frei von sichtbarem Fremdstoff
✓
Von frischem Aussehen
✓
Praktisch frei von Schädlingen
✓
Frei von Schädlingsschäden am Fruchtfleisch
✓
Frei von abnormaler äußerer Feuchtigkeit
✓
Frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack
✓
Frei von Frostschäden
Frostschäden sind in keiner Klasse zulässig (FFV-25 §II-A)
✓
Frei von äußerlich sichtbaren Trieben
Kein von außen sichtbares Schosswachstum; Klasse-I-Toleranz: ≤ 1 cm bei 1 % der Partie (FFV-25 §II-A)

Qualitätsfehler — §II-B

✓ Keine Qualitätsmängel festgestellt
✓
Form- / Entwicklungsmangel
Nicht festgestellt
Leichter Fehler zulässig in Klasse I; Formfehler zulässig in Klasse II
✓
Färbungsfehler
Nicht festgestellt
Leichte Farbfehler zulässig in Klasse I; Farbfehler zulässig in Klasse II
✓
Schalen- / äußere Häutedefekt
Nicht festgestellt
Teilweises Fehlen der äußeren Häute zulässig, wenn das Fleisch geschützt ist
✓
Druckstellen
Nicht festgestellt
Leichte Druckstellen nur in Klasse II zulässig
✓
Verheilte / oberflächliche Risse
Nicht festgestellt
Klasse I: oberflächliche Risse — Fruchtfleisch muss geschützt bleiben (FFV-25 §II-B-i)
✓
Risse / teilweises Fehlen der Schale
Nicht festgestellt
Klasse II: Fehlen der Schale ≤ 1/3 der Zwiebeloberfläche — Fruchtfleisch darf nicht beschädigt sein (FFV-25 §II-B-ii)
✓
Fleckenbildung
Nicht festgestellt
Klasse I: leichte Fleckenbildung ≤ 1/5 der Zwiebeloberfläche; Klasse II: Fleckenbildung ≤ 1/2 der Zwiebeloberfläche
✓
Glasigkeit
Nicht festgestellt
Klasse I: leichte Glasigkeit, die den äußeren fleischigen Ring nicht überschreitet; Klasse II: ≤ zwei äußere fleischige Ringe
✓
Wurzelbüschel
Nicht festgestellt
Klasse I: praktisch frei (erlaubt wenn vor der Reife geerntet); Klasse II: Wurzelbüschel erlaubt
✓
Befall durch Parasiten oder Krankheiten
Nicht festgestellt
Leichte Markierung — nur Klasse II (FFV-25 §II-B-ii)

Kalibrierung — §III

Methode
Nach Durchmesser (mm)
Min. Ø
59 mm
Max. Ø
89 mm
Bereich
30 mm ✓ ≤ 30 mm (OK für ≥ 55 mm Klasse)
Mindestgewicht
139.0 g
Höchstgewicht
339.0 g
Größe bestimmt durch maximalen Äquatorialdurchmesser. Absolutes Minimum: 10 mm (FFV-25 §III). Zulässiger Bereich innerhalb der Verpackung: ≤ 15 mm (min < 40 mm) | ≤ 20 mm (40–54 mm) | ≤ 30 mm (≥ 55 mm).

Toleranzen — §IV

5.0%
Qualitätstoleranz
Klasse I & II: 10% (FFV-25 §IV-A)
10.0%
Größentoleranz
Alle Klassen: 10% (FFV-25 §IV-B)

Verpackung & Kennzeichnung — §V–VI

Inhalt einheitlich
✓ Ja
Verpackungsmaterial
Waxed cartons
Amtliches Kontrollzeichen
✓ Vorhanden

Prüfungsanmerkungen

Standardinspektion durchgeführt.