UNECE FFV-25 — Qualitätsprüfbericht für Zwiebeln
Extra
Prüfungsdetails
Produktidentifikation
Herkunft & Verpacker
Einstufung
Qualitätsklasse (FFV-25 §II-B)
Extra
Klasse I: Feste, kompakte Knollen; praktisch frei von Wurzelbüscheln.
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Klasse II: Ausreichend feste Zwiebeln; Wurzelbüschel und leichte Druckstellen zulässig.
Mindestvorgaben — §II-A
Unversehrt
Gesund
Frei von Fäulnis oder Verderb, der es genussuntauglich macht
Sauber
Praktisch frei von sichtbarem Fremdstoff
Von frischem Aussehen
Praktisch frei von Schädlingen
Frei von Schädlingsschäden am Fruchtfleisch
Frei von abnormaler äußerer Feuchtigkeit
Frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack
Frei von Frostschäden
Frostschäden sind in keiner Klasse zulässig (FFV-25 §II-A)
Frei von äußerlich sichtbaren Trieben
Kein von außen sichtbares Schosswachstum; Klasse-I-Toleranz: ≤ 1 cm bei 1 % der Partie (FFV-25 §II-A)
Qualitätsfehler — §II-B
Keine Qualitätsmängel festgestellt
Form- / Entwicklungsmangel
Nicht festgestellt
Leichter Fehler zulässig in Klasse I; Formfehler zulässig in Klasse II
Färbungsfehler
Nicht festgestellt
Leichte Farbfehler zulässig in Klasse I; Farbfehler zulässig in Klasse II
Schalen- / äußere Häutedefekt
Nicht festgestellt
Teilweises Fehlen der äußeren Häute zulässig, wenn das Fleisch geschützt ist
Druckstellen
Nicht festgestellt
Leichte Druckstellen nur in Klasse II zulässig
Verheilte / oberflächliche Risse
Nicht festgestellt
Klasse I: oberflächliche Risse — Fruchtfleisch muss geschützt bleiben (FFV-25 §II-B-i)
Risse / teilweises Fehlen der Schale
Nicht festgestellt
Klasse II: Fehlen der Schale ≤ 1/3 der Zwiebeloberfläche — Fruchtfleisch darf nicht beschädigt sein (FFV-25 §II-B-ii)
Fleckenbildung
Nicht festgestellt
Klasse I: leichte Fleckenbildung ≤ 1/5 der Zwiebeloberfläche; Klasse II: Fleckenbildung ≤ 1/2 der Zwiebeloberfläche
Glasigkeit
Nicht festgestellt
Klasse I: leichte Glasigkeit, die den äußeren fleischigen Ring nicht überschreitet; Klasse II: ≤ zwei äußere fleischige Ringe
Wurzelbüschel
Nicht festgestellt
Klasse I: praktisch frei (erlaubt wenn vor der Reife geerntet); Klasse II: Wurzelbüschel erlaubt
Befall durch Parasiten oder Krankheiten
Nicht festgestellt
Leichte Markierung — nur Klasse II (FFV-25 §II-B-ii)
Kalibrierung — §III
Größe bestimmt durch maximalen Äquatorialdurchmesser. Absolutes Minimum: 10 mm (FFV-25 §III).
Zulässiger Bereich innerhalb der Verpackung: ≤ 15 mm (min < 40 mm) | ≤ 20 mm (40–54 mm) | ≤ 30 mm (≥ 55 mm).
Toleranzen — §IV
5.0%
Klasse I & II: 10% (FFV-25 §IV-A)
10.0%
Alle Klassen: 10% (FFV-25 §IV-B)
Verpackung & Kennzeichnung — §V–VI
Prüfungsanmerkungen
Standardinspektion durchgeführt.