UNECE FFV-11 — Inspektionsbericht für Blumenkohl
Klasse I
Prüfungsdetails
Produktidentifikation
Herkunft & Verpacker
Einstufung
Qualitätsklasse
Klasse I
Mindestvorgaben — §II-A
Unversehrt
Darf mit Blättern, ohne Blätter oder getrimmt angeboten werden (FFV-11 §II-A)
Gesund
Frei von Fäulnis oder Verderb
Sauber
Ohne sichtbare Fremdstoffe
Von frischem Aussehen
Praktisch frei von Schädlingen
Frei von Schädlingsschäden am Fruchtfleisch
Frei von abnormaler äußerer Feuchtigkeit
Frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack
Qualitätsfehler — §II-B
1 Qualitätsmangel/-mängel festgestellt
Form- / Entwicklungsmangel
Festgestellt
Leichter Fehler zulässig in Klasse I; Fehler zulässig in Klasse II
Färbungsfehler
Nicht festgestellt
Leichte Farbfehler zulässig in Klasse I
Schalenfehler
Nicht festgestellt
Flecken, Rauhigkeit, oberflächliche Merkmale
Druckstellen
Nicht festgestellt
Nicht zulässig in Klasse Extra
Vernarbte Risse
Nicht festgestellt
Offene Risse
Nicht festgestellt
Mehligkeit
Nicht festgestellt
Sehr geringe Wolligkeit in Klasse I zulässig; geringe Wolligkeit in Klasse II
Sonnenschäden
Nicht festgestellt
Leichte Spuren zulässig nur in Klasse II (FFV-11 §II-B)
Hervorstehende Blätter im Kopf
Nicht festgestellt
In Extra/Klasse I nicht zulässig; bis zu 5 hellgrüne Blätter in Klasse II
Frostschaden
Nicht festgestellt
Leichter oberflächlicher Frostschaden — nur Klasse II (FFV-11 §II-B)
Kalibrierung — §III
Größe bestimmt durch maximalen Äquatorialdurchmesser. Der Bereich innerhalb einer Packung darf 4 cm nicht überschreiten. Locker-köpfiger, langstängeliger Blumenkohl ist ausgenommen.
Toleranzen — §IV
10.0%
Extra: 5% | Klasse I: 10% | Klasse II: 10%
10.0%
Alle Klassen: 10%
Verpackung & Kennzeichnung — §V–VI
Prüfungsanmerkungen
Inspection standard effectuée.