UNECE FFV-58 — Prüfbericht für Blattgemüse
Klasse I
Prüfungsdetails
Produktidentifikation
Herkunft & Verpacker
Klassifizierung — §II-B
Qualitätsklasse
Klasse I
Mindestvorgaben — §II-A
Unversehrt
Darf als Einzelblätter oder Rosetten angeboten werden; äußere Blätter/Wurzeln von Rosetten dürfen entfernt werden
Gesund
Frei von Fäulnis oder Verderb
Sauber
Kein sichtbares Fremdmaterial; ungewaschenes Produkt kann Erdspuren aufweisen
Frisches Aussehen und turgeszent
Praktisch frei von Schädlingen
Frei von Schäden durch Schädlinge
Frei von abnormaler äußerer Feuchtigkeit
Frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack
Qualitätsfehler — §II-B
2 Qualitätsmangel/-mängel festgestellt
Form- / Entwicklungsmangel
Festgestellt
Färbungsfehler
Nicht festgestellt
Unzureichende oder ungleichmäßige Färbung
Schalen- / Oberflächendefekt
Nicht festgestellt
Druckstellen
Festgestellt
Beschädigte Blätter (Risse, Löcher oder Einrisse)
Nicht festgestellt
Leichte Beschädigung zulässig in Klasse I; umfangreichere Beschädigung in Klasse II
Wurzelbüschel
Nicht festgestellt
Kleine Wurzelbüschel nur in Klasse II zulässig; Klasse-I-Rosetten müssen frei sein
Leichte Rippigkeit
Nicht festgestellt
Nur in Klasse II zulässig
Leichter Frischheitsmangel
Nicht festgestellt
Nur in Klasse II zulässig
In Samenbildung übergegangen
Nicht festgestellt
Nicht erlaubt außer bei Broccoli raab
Vernarbte Risse
Nicht festgestellt
Unverschlossene Risse
Nicht festgestellt
Kalibrierung — §III
FFV-58: Es gibt keine Größenanforderungen für Blattgemüse.
Toleranzen — §IV
10.0%
Klasse I & II: 10% nach Gewicht (FFV-58 §IV-A)
10.0%
Verpackung & Kennzeichnung — §V–VI
Prüfungsanmerkungen
Standardinspektion durchgeführt.