UNECE FFV-09 — Inspektionsbericht für Kopfkohl
Klasse I

Prüfungsdetails

Datum
25.06.2026
Prüfer
Jean Dupont
Uhrzeit
12:30
Ort
Rotterdam Port Terminal
Temperatur (°C)
6.3 °C
Chargen-/Losnummer
BT260625-1144
Mindesthaltbarkeitsdatum
16.07.2026
Losgröße
480
Beprobte Packungen
10

Produktidentifikation

Handelstyp
Sorte
Test Variety B
Gemischte Typen / Farben
Nein

Herkunft & Verpacker

Herkunftsland
Spanien
Region / Bezirk
Provence
Verpacker / Absender
Mediterranean Export SL
Anschrift
12 Export Road Provence

Einstufung

Qualitätsklasse
Klasse I
FFV-09 Hinweis
Kopfkohl wird in zwei Klassen eingeteilt: Klasse I und Klasse II (keine Extraklasse). Quelle: FFV-09 §II-B.

Mindestvorgaben — §II-A

Unversehrt (äußere Blätter dürfen entfernt werden)
Gesund
Frei von Fäulnis oder Verderb
Sauber
Praktisch frei von sichtbarem Fremdstoff
Von frischem Aussehen
Praktisch frei von Schädlingen
Praktisch frei von Schäden durch Schädlinge
Frei von abnormaler äußerer Feuchtigkeit
Frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack
Stielschnitt
Der Stiel muss leicht unterhalb des untersten Blattansatzes abgeschnitten werden; die Blätter müssen fest anhaften; der Schnitt muss sauber sein (FFV-09 §II-A).

Qualitätsfehler — §II-B

1 Qualitätsmangel/-mängel festgestellt
Form- / Entwicklungsmangel
Festgestellt
Färbungsfehler
Nicht festgestellt
Ungenügende oder ungleichmäßige Färbung
Schalenfehler
Nicht festgestellt
Verheilte Schnitte, Narben, Rauheit
Druckstellen
Nicht festgestellt
Vernarbte Risse
Nicht festgestellt
Verheilte Risse in Außenblättern
Unverschlossene Risse
Nicht festgestellt
Offene oder nicht verheilte Risse in Außenblättern — nicht zulässig in Klasse I
Risse in äußeren Blättern
Nicht festgestellt
Klasse I: nur kleine Risse; Klasse II: Risse erlaubt (FFV-09 §II-B)
Starkes Trimmen der Außenblätter
Nicht festgestellt
Klasse I: nur leichtes Putzen; Klasse II: Putzen erlaubt (FFV-09 §II-B)
Anzeichen von Blütenschaft / Schossen
Nicht festgestellt
Klasse I: keine Anzeichen von Blütenstiel; Klasse II: Gesamtstiel ≤ 2/3 der Kopflänge (FFV-09 §II-B)
Frostverfärbung
Nicht festgestellt
Nur Klasse II: Weiß- und Wirsingkohl — Verfärbung durch Frost (FFV-09 §II-B)

Kalibrierung — §III

Methode
Nach Durchmesser (mm)
Min. Ø
51 mm
Max. Ø
81 mm
Einheitlichkeitsregel: Der schwerste Kopf darf das Doppelte des leichtesten nicht überschreiten. Wenn der schwerste ≤ 2 kg, darf der Unterschied bis zu 1 kg betragen (FFV-09 §III).

Toleranzen — §IV

10.0%
Qualitätstoleranz
Klasse I & II: 10% (FFV-09 §IV-A)
10.0%
Größentoleranz
Alle Klassen (wenn kalibriert): 10% (FFV-09 §IV-B)
Mindestgewichte gelten unabhängig von der Toleranz: Frühkohl ≥ 300 g, alle anderen Kohlsorten ≥ 400 g (FFV-09 §IV-B).

Verpackung & Kennzeichnung — §V–VI

Inhalt einheitlich
Ja
Verpackungsmaterial
Wooden crates
Amtliches Kontrollzeichen
Vorhanden

Prüfungsanmerkungen

Inspection standard effectuée.