UNECE FFV-09 — Inspektionsbericht für Kopfkohl
Klasse I
Prüfungsdetails
Produktidentifikation
Herkunft & Verpacker
Einstufung
Qualitätsklasse
Klasse I
Mindestvorgaben — §II-A
Unversehrt (äußere Blätter dürfen entfernt werden)
Gesund
Frei von Fäulnis oder Verderb
Sauber
Praktisch frei von sichtbarem Fremdstoff
Von frischem Aussehen
Praktisch frei von Schädlingen
Praktisch frei von Schäden durch Schädlinge
Frei von abnormaler äußerer Feuchtigkeit
Frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack
Qualitätsfehler — §II-B
1 Qualitätsmangel/-mängel festgestellt
Form- / Entwicklungsmangel
Festgestellt
Färbungsfehler
Nicht festgestellt
Ungenügende oder ungleichmäßige Färbung
Schalenfehler
Nicht festgestellt
Verheilte Schnitte, Narben, Rauheit
Druckstellen
Nicht festgestellt
Vernarbte Risse
Nicht festgestellt
Verheilte Risse in Außenblättern
Unverschlossene Risse
Nicht festgestellt
Offene oder nicht verheilte Risse in Außenblättern — nicht zulässig in Klasse I
Risse in äußeren Blättern
Nicht festgestellt
Klasse I: nur kleine Risse; Klasse II: Risse erlaubt (FFV-09 §II-B)
Starkes Trimmen der Außenblätter
Nicht festgestellt
Klasse I: nur leichtes Putzen; Klasse II: Putzen erlaubt (FFV-09 §II-B)
Anzeichen von Blütenschaft / Schossen
Nicht festgestellt
Klasse I: keine Anzeichen von Blütenstiel; Klasse II: Gesamtstiel ≤ 2/3 der Kopflänge (FFV-09 §II-B)
Frostverfärbung
Nicht festgestellt
Nur Klasse II: Weiß- und Wirsingkohl — Verfärbung durch Frost (FFV-09 §II-B)
Kalibrierung — §III
Einheitlichkeitsregel: Der schwerste Kopf darf das Doppelte des leichtesten nicht überschreiten. Wenn der schwerste ≤ 2 kg, darf der Unterschied bis zu 1 kg betragen (FFV-09 §III).
Toleranzen — §IV
10.0%
Klasse I & II: 10% (FFV-09 §IV-A)
10.0%
Alle Klassen (wenn kalibriert): 10% (FFV-09 §IV-B)
Mindestgewichte gelten unabhängig von der Toleranz: Frühkohl ≥ 300 g, alle anderen Kohlsorten ≥ 400 g (FFV-09 §IV-B).
Verpackung & Kennzeichnung — §V–VI
Prüfungsanmerkungen
Inspection standard effectuée.