UNECE FFV-50 — Qualitätsprüfbericht für Äpfel
Klasse I
Prüfungsdetails
Produktidentifikation
Herkunft & Verpacker
Klassifizierung — §II-C
Qualitätsklasse
Klasse I
Mindestvorgaben — §II-A
Unversehrt
Gesund
Frei von Fäulnis oder Verderb
Sauber
Ohne sichtbare Fremdstoffe
Von frischem Aussehen
Praktisch frei von Schädlingen
Frei von Schädlingsschäden am Fruchtfleisch
Frei von abnormaler äußerer Feuchtigkeit
Frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack
Qualitätsmängel — §II-C
1 Qualitätsmangel/-mängel festgestellt
Form- / Entwicklungsmangel
Festgestellt
Leichter Form- oder Entwicklungsmangel
Färbungsfehler
Nicht festgestellt
Unzureichende oder ungleichmäßige Oberflächenfärbung gegenüber dem Farbgruppen-Minimum
Schalenfehler
Nicht festgestellt
Klasse I: ≤2 cm Länge (länglich) / ≤1 cm² (sonstige); Klasse II: ≤4 cm / ≤2,5 cm²
Druckstellen
Nicht festgestellt
Klasse I: ≤1 cm² nicht verfärbt; Klasse II: ≤1,5 cm² kann leicht verfärbt sein
Vernarbte Risse
Nicht festgestellt
Extra: nicht zulässig; Klasse I / II: zulässig, wenn die Haut wieder zugewachsen und das Fruchtfleisch nicht freigelegt ist
Unverschlossene Risse
Nicht festgestellt
In keiner Klasse zulässig — Fruchtfleisch freigelegt
Berostung
Nicht festgestellt
Extra: nur sehr leichte Spuren; Klasse I: ≤1/5 der Oberfläche; Klasse II: ≤1/2 der Oberfläche
Schorf (Venturia inaequalis)
Nicht festgestellt
Extra: nicht zulässig; Klasse I: ≤0,25 cm²; Klasse II: ≤1 cm² kumulativ
Glasigkeit (schwerwiegend)
Nicht festgestellt
Nicht zulässig — außer Sorten, die im FFV-50-Anhang mit „V" gekennzeichnet sind
Stiel fehlt
Nicht festgestellt
Extra: Stiel muss intakt sein; Klasse I/II: erlaubt wenn Bruch sauber und Schale unbeschädigt
Stippe
Nicht festgestellt
Nicht zulässig in Extra oder Klasse I
Kalibrierung — §III
Mindestgröße: 60 mm Durchmesser oder 90 g Gewicht (50 mm / 70 g wenn Brix ≥10,5°).
Größeneinheitlichkeitsbereich innerhalb einer Packung: ≤5 mm (Extra/Klasse I Reihen und Lagen) oder ≤10 mm (Klasse I Verkaufspackungen). Keine Einheitlichkeitsanforderung für Klasse II Verkaufspackungen.
Toleranzen — §IV
10.0%
Extra: 5%; Klasse I: 10%; Klasse II: 10%
10.0%
Alle Klassen: 10% (nicht erweiterbar auf >5 mm unter Min.-Ø oder >10 g unter Mindestgewicht)
Verpackung & Kennzeichnung — §V–VI
Prüfungsanmerkungen
Standardinspektion durchgeführt.