UNECE FFV-37 — Prüfbericht für Wassermelonen
Extra

Prüfungsdetails

Datum
25.06.2026
Prüfer
Martin Lundstrom
Uhrzeit
21:10
Ort
Paris, Rungis
Temperatur (°C)
15.0 °C
Chargen-/Losnummer
PKG260625-07B3
Mindesthaltbarkeitsdatum
08.07.2026
Losgröße
600
Beprobte Packungen
20

Produktidentifikation

Produkt
Wassermelonen (Citrullus lanatus)
Sorte
Crimson Sweet
Fruchtfleischfarbe
Rot

Herkunft & Verpacker

Herkunftsland
Andorra
Region / Bezirk
Huelva
Verpacker / Absender
FreshPack GmbH
Anschrift
Obststraße 7 85221 Dachau, Germany

Einstufung

Qualitätsklasse
Extra
Brix (Reife)
10.5° ✓ ≥ 8°Brix

Mindestvorgaben — §II-A

Unversehrt
Gesund
Frei von Fäulnis oder Verderb
Sauber
Praktisch frei von sichtbarem Fremdstoff
Von frischem Aussehen
Praktisch frei von Schädlingen
Frei von Schäden durch Schädlinge, die das Fleisch beeinträchtigen
Frei von abnormaler äußerer Feuchtigkeit
Frei von jedem fremden Geruch und/oder Geschmack

Qualitätsmängel — §II-C

Keine Qualitätsmängel festgestellt
Form- / Entwicklungsmangel
Nicht festgestellt
Formfehler charakteristisch für die Sorte
Färbungsmangel (Schale)
Nicht festgestellt
Blasse Bodenfärbung durch Erdkontakt ist kein Mangel; andere Farbmängel gelten
Schalenfehler
Nicht festgestellt
Gesamtfläche: ≤ 1/16 Oberfläche (Klasse I); ≤ 1/8 Oberfläche (Klasse II)
Druckstellen
Nicht festgestellt
Leichte Druckstellen nur in Klasse II zulässig
Verheilte oberflächliche Risse
Nicht festgestellt
Leichte verheilte Risse in Klasse I zulässig; verheilte Risse in Klasse II
Unverschlossene Risse
Nicht festgestellt
In keiner Klasse zulässig
Stiel überschreitet 5 cm
Nicht festgestellt
Der Stiel darf nicht länger als 5 cm sein (Extra, Klasse I, Klasse II)

Reife — §II-B

Refraktometrischer Index (°Brix)
10.5° ✓ Erfüllt die Mindestanforderung von 8°Brix
Min: 8 °Brix (§II-B)
Messpunkt
Mittelpunkt des Fruchtfleisches im Äquatorialschnitt (FFV-37 §II-B)

Kalibrierung — §III

Methode
diameter

Die Gewichtsspanne innerhalb derselben Verpackung darf 2 kg nicht überschreiten (bzw. 3,5 kg, wenn die leichteste Einheit 6 kg überschreitet). Gewichtsgleichmäßigkeit ist bei Schüttgutpräsentation nicht vorgeschrieben (FFV-37 §III).

Verpackung & Kennzeichnung — §V–VI

Inhalt einheitlich
Ja
Verpackungsmaterial
Amtliches Kontrollzeichen
Nicht vorhanden