UNECE FFV-21 — Qualitätsinspektionsbericht für Lauch
Klasse II
Prüfungsdetails
Produktidentifikation
Herkunft & Verpacker
Einstufung
Qualitätsklasse
Klasse II
Mindestvorgaben — §II-A
Unversehrt
Wurzeln und Blattenden dürfen abgeschnitten werden
Gesund
Frei von Fäulnis oder Verderb
Sauber
Praktisch frei von sichtbaren Fremdstoffen; Erde an Wurzeln und Spuren im eingeschlossenen Teil zulässig
Von frischem Aussehen
Verwelkte oder vertrocknete Blätter müssen entfernt werden; Blätter müssen sauber beschnitten sein, wenn sie gestutzt wurden
Praktisch frei von Schädlingen
Praktisch frei von Schäden durch Schädlinge
Nicht in Samenbildung übergegangen
Erforderlich gemäß FFV-21 §II-A
Frei von abnormaler äußerer Feuchtigkeit
Frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack
Qualitätsfehler — §II-B
Keine Qualitätsmängel festgestellt
Form- / Entwicklungsmangel
Nicht festgestellt
Färbungsfehler
Nicht festgestellt
Schalenfehler
Nicht festgestellt
Druckstellen
Nicht festgestellt
Vernarbte Risse
Nicht festgestellt
Offene Risse
Nicht festgestellt
Oberflächlicher / trockener Schaden
Nicht festgestellt
Leichte oberflächliche und trockene Schäden auf Blättern
Druckstellen auf Blättern
Nicht festgestellt
Leichte Druckstellen auf den Blättern (FFV-21 §II-B)
Thripsschaden
Nicht festgestellt
Leichte Schäden durch Thripse auf den Blättern
Rostmale
Nicht festgestellt
Leichte Rostspuren auf den Blättern — nur Klasse II
Bräunliche Verfärbung (niedrige Temperatur)
Nicht festgestellt
Leichte bräunliche Verfärbung — nur Klasse II
Zarter Blütenstiel
Nicht festgestellt
Eingeschlossen im umhüllten Teil — nur Klasse II
Kalibrierung — §III
Die Größe wird durch den Durchmesser rechtwinklig zur Längsachse in der Mitte des umhüllten Teils bestimmt. Für Klasse I ist Größeneinheitlichkeit Pflicht.
Einheitlichkeitsregel: Der Durchmesser des größten Lauchs darf den zweifachen Durchmesser des kleinsten Lauchs im gleichen Bund oder in der gleichen Verpackung nicht überschreiten.
Toleranzen — §IV
10.0%
Klasse I: 10%; Klasse II: 10% (FFV-21 §IV-A)
10.0%
Alle Klassen (wenn kalibriert): 10% (FFV-21 §IV-B)
Verpackung & Kennzeichnung — §V–VI
Prüfungsanmerkungen
Standardinspektion utförd.